Philipp Nordmann - Wärmepumpe in Gütersloh

Keine CO2-Steuer für Wärmepumpe, die mit Ökostrom betrieben wird !

Deutschland hat – wie andere Länder in Europa auch – einen CO2-Preis eingeführt. Damit verteuern sich die Brennstoffe umso mehr, je mehr Kohlendioxid sie bei ihrer Verbrennung freisetzen.
Ab 2021 zahlt man auf Erdgas, Flüssiggas und Heizöl (sowie auf Benzin und Diesel) den gesetzlich festgelegten CO2-Preis. Ab 2023 kommt Kohle dazu. Diese Belastung erhöht sich bis 2026 Jahr um Jahr, danach soll sie über den Markt geregelt werden: Für 2026 ist noch ein Preiskorridor geplant – von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Ab 2027 soll sich der Preis dann ganz frei am Markt bilden. In Ländern, wo dies bereits frei gehandelt wird, liegt der Wert bereits bei bis zu 180 Euro pro Tonne CO2.

Der CO2-Preis heißt zwar nicht Steuer, fällt aber in gleicher Weise wie die Stromsteuer, die Erdgassteuer und die Mineralölsteuer an. (§ 2 BEHG)

Betreiber von Wärmepumpen, die ihren Strom aus Ökostrom beziehen, sind von der CO2-Steuer befreit !
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