Wärmepumpenstrom - mehr contra als pro !

Seit Anfang 2021 bieten immer mehr Stromanbieter sogenannten Wärmepumpenstrom an. Dieser ist ca. 6-7 Cent preiswerter als der übliche zertifizierte Ökostrom.

Aber: Für die Nutzung dieses Wärmepumpenstroms benötigt man einen zweiten Stromzähler, und zwar einen "abschaltbaren". Spätestens bei diesem Adjektiv `abschaltbar' sollte jeder Wärmepumpenbetreiber stutzig werden, denn warum sollte ein Stromzähler abschaltbar sein ?
Im EEG wird dies rechtlich geregelt, und alle Wärmepumpenstromanbieter haben dies in ihren AGB auch stehen: Der Stromanbieter ist damit berechtigt, bis zu 3 x am Tag für bis zu 2 Stunden den Strom abzuschalten, um damit Spitzenlasten im Stromnetz zu verhindern bzw. abzupuffern. 
Rechtlich darf der Stromanbieter also bis zu 6 Stunden pro Tag den Strom für die Wärmepumpe abschalten!

Im Sommer mag dies noch nicht dramatisch sein, wenn die Wärmepumpe nur für die Brauchwassererwärmung zuständig ist und die Bewohner in Kauf nehmen, ggfs. nicht permanent warm duschen zu können (wenn der Warmwasserspeicher nicht mehr ausreichend warm ist, da zuvor andere geduscht oder gebadet haben).

In der Heizsaison kann die mehrstündige Abschaltung aber zu gravierenden Problemen führen:

Ich rate daher von Wärmepumpenstrom ab, insbesondere in Bestandsgebäuden.