Philipp Nordmann - Gütersloh

Dämmung mit Formteilen für Armaturen, Bogen, Abzweige, T-Stücke, Rohrhalterungen etc.

Wärmedämmung von Armaturen, Bogen, Abzweige, T-Stücke, Rohrhalterungen etc. :
Formteile und Armaturen zählen zu Wärmeverteilungsleitungen und Warmwasser-Anlagen und müssen nach Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4), Tabelle 1, der EnEV gedämmt werden. Bleiben diese ungedämmt, entstehen hohe Energieverluste.

Einbau von exzentrischer / asymmetrischer Wärmedämmung (Dämmhülse) gemäß EnEV :
Eine exzentrische / asymmetrische Rohrdämmung darf eingebaut werden, wenn mit einer verstärkten Dämmung zur Kaltseite hin insgesamt die gleiche Wärmedämmwirkung wie bei einer konzentrischen Ausführung erreicht werden kann. Es ist dabei wichtig, dass die Gleichwertigkeit vom Hersteller nachzuweisen ist. Einzelheiten sind der notwendigen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers zu entnehmen.

Wärmedämmung von Rohrleitungen im Bereich von Hohlraumböden bzw. zwischen abgehängten Decken :
Eine konzentrische Ausführung (`Rundum-Dämmung gleicher Dicke´) gemäß Zeile 1 bis 4, Anlage 5 (zu § 10 Abs. 2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4 ), Tabelle 1, der EnEV ist zu `100%´ einzusetzen.

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