Philipp Nordmann - Gütersloh

Reinigung von beschichtetem Glas z.B. bei Dachfenstern

Nach dem Einbau des Fensters bzw. der Glasscheibe muss eine regelmässige Reinigung erfolgen. Werden Verschmutzungen nicht rechtzeitig entfernt, so ist eine Beseitigung zum späteren Zeitpunkt oft nur schwer möglich oder hat ggfs. auch Beschädigungen der Beschichtung zur Folge.

Die Außenseite der Glasscheibe von Dachfenstern ist metalloxid-beschichtet, deshalb müssen unbedingt folgende Hinweise beachtet werden:

  • Die Reinigung darf nur im Nassverfahren erfolgen: Viel Wasser, nasser Schwamm, Gummi-Abstreifer, Fensterleder und feuchter Lappen. Bei starken Verschmutzungen der Glasscheiben (z.B. durch Dreck produzierende Baustellen in der Nachbarschaft) sollten die Reinigungsintervalle entsprechend kurz gehalten werden.
  • nur handelsüblicher Reiniger verwenden: Nutzen Sie nur für Glas nicht aggressive Lösungsmittel und Reinigungsmittel! Verzichten Sie insbesondere auf stark saure, basische und flüssigsäurehaltige Mittel wie z.B. Essigessenz, Antikalkmittel, Salzsäure, Gallseife, Spülmittel, Neutralseife, Terpentin, Verdünnung etc. !
  • Scheuernde und kratzende Reinigungsmittel sind nicht zulässig - auch nicht das Abziehen mit Stahlklingen oder der Einsatz von Ceranfeld-Reiniger oderr Topfkratzer (Akupatz o.ä.).
  • Vorhandene Verschmutzungen dürfen nicht verrieben werden, sondern dürfen nur per Nassreinigung entfernt werden. Stärkere Verunreinigungen wie Öle und Fette sind nur mit Waschbenzin zu beseitigen. Unter keinen Umständen dürfen dabei die Dichtungsflächen in Mitleidenschaft gezogen werden!
  • Stärkere bzw. hartnäckige Verunreinigungen, die weder mit einer Nassreinigung noch mit wasserlöslichen Reinigungsmitteln zu entfernen sind, können mit fettlösenden Mitteln (nur aus dem Fachhandel oder vom Hersteller der Fenster / Glasscheiben!) behandelt werden. Im Zweifel sollte immer der Hersteller zuvor kontaktiert werden!
  • Schutzpartikel, die sich an bzw. in die Schutzschicht der Verglasung angelagert haben, dürfen beim Reinigen zu keiner Beschädigung der Scheibe führen. Trockenes Abreiben ist ebenso zu unterlassen wie Lösungsmittel, die Dichtungen, Profile und/oder Lack angreifen und die Materialbeschaffenheit im qualitätiven Sinne negativ beeinflussen.
  • Beschädigungen metalloxidbeschichteter Glasscheiben, bei denen eine Nichteinhaltung der Anweisungen zur Behandlung und Reinigung im Labor bzw. unter labortechnischen Voraussetzungen vor Ort eindeutig nachgewiesen werden kann , sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und müssen ersetzt werden!
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