Philipp Nordmann - Gütersloh

Bafa-Zuschüsse - Wichtiges zur Förderung von Solaranlage, Pellet-Heizung, Wärmepumpe etc.

Es gibt definitiv angenehmere Beschäftigungen, als Förderrichtlinien zu studieren und Antragsformulare auszufüllen. Da der Aufwand sich in der Regel aber lohnt, bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Antrag auf einen Zuschuss für Solaranlage, Holzheizung, Erdwärmepumpe, Luftwärmepumpe o.ä. zu stellen, hier ein paar allgemeine Tipps:

  • Augen auf beim Kauf der Anlage! Gehen Sie sicher, dass die Anlage und alle Komponenten im Rahmen der Anforderungen der BaFa förderfähig sind. Es gelten bestimmte technische Mindestanforderungen, die jeder Hersteller bstätigen muß, um in die Liste der förderfähigen Anlagen aufgenommen zu werden!
  • Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Förderrichtlinien! Es geschieht nicht selten, dass die Konditionen sich auch kurzfristig ändern. Unter www.bafa.de finden Sie die Förderrichtlinien, die aktuellen Änderungen dieser Richtlinien und Info-Broschüren
  • Der Antrag ist innerhalb einer Frist zu stellen. Beachten Sie diese Fristen, die BaFa ist da sehr genau
  • Achten Sie darauf, dass das richtige Antragsformular genutzt wird! Veralterte Antragsformulre werden nicht akzeptiert! Das jeweilige Formular also erst unmittelbar vor Ausfüllen des Antrages auf www.bafa.de herunterladen!
  • Füllen Sie den Antrag gut leserlich in Druckbuchstaben aus! Unterschrift nicht vergessen. Nichts ist ärgerlicher, als u.U. mehrere Monate zeitverzögert die Förderung zu erhalten, weil es z.B. wegen Unleserlichkeit Rückfragen gab
  • Alle Unterlagen nur zusammen und nur komplett versenden: Förderantrag (Formular!) mit Fachunternehmererklärung (Formular!) und Kopie der Rechnung
  • ACHTUNG: Bei Erdwärmepumpe, Luftwärmepumpe und alle anderen Arten von Wärmepumpe ist fast immer der Nachweis der Wohnfläche bzw. Nutzfläche (Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der Wohnflächen, Kaufvertrag, o.ä.) beizulegen.
  • Selbstmontage? Dann können Sie die Fachunternehmererklärung in fast allen Fällen selbst ausfüllen und unterschreiben!
  • Bitten Sie mit Versenden der vollständigen Unterlagen direkt im Anschreiben um einen Eingangsbestätigung. In der Regel kommt dieser auch ohne Bitte automatisch mit der Post,  so aber haben Sie das Aktenzeichen und die Gewissheit, dass irgendwann - leider oft auch in ferner Zukunft - Ihr Antrag bearbeitet wird.
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